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STRASSENVERKEHRSRECHT

Die Fortbewegung im öffentlichen Verkehrsraum gehört unweigerlich zum Lebensalltag, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrer. Ebenso alltäglich sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Fortbewegungsmittel, sei es bei der Regulierung von Verkehrsunfällen, bei Führerscheinfragen oder in Bußgeldangelegenheiten.

 

Es ist z.B. keinesfalls so, dass man verhängte Bußgelder und Fahrverbote zwangsläufig hinnehmen muss, wenn man „geblitzt“ worden oder wegen eines Parkverstoßes aufgeschrieben worden ist. Hier können eine anwaltliche Beratung und gegebenenfalls eine Interessenvertretung dazu beitragen, die verhängte Sanktion abzuwenden oder zu mildern.

 

Auch bei bereits verhängten oder angedrohten Fahrerlaubnisentzügen ist es wichtig und sinnvoll, sich frühzeitig über die eigenen Rechte und Möglichkeiten beraten zu lassen.

 

In der Abwicklung von Verkehrsunfällen, die vom Ereignis her häufig einfach und eindeutig erscheinen, können sich mannigfaltige Rechtsprobleme ergeben. Zunächst ist rein tatsächlich zu klären, von welchem Sachverhalt auszugehen ist, wobei die verschiedenen Beteiligten häufig abweichende Angaben zu ihren eigenen Gunsten machen. Die Beurteilung der Haftungsverteilung ist in der Praxis häufig streitig und schwierig.

 

Auch beim Anspruchsumfang, beispielsweise bei der Höhe des Schmerzensgeldes, dem wirtschaftlich bedeutsamen, aber weitläufig unbekannten Haushaltsführungsschaden, der Geltendmachung einer Verletztenrente oder auch den abzurechnenden Sachschäden wie Reparaturkosten, Nutzungsausfall und Kosten eines Ersatzfahrzeugs stellen sich in der praktischen Abwicklung häufig Probleme und Streitpotenziale heraus, bei denen eine fundierte juristische Einschätzung und Geltendmachung meistens unabdingbar ist.

 

Wenn Sie Beratungs- oder Klärungsbedarf zu diesen oder anderen verkehrsrechtlichen Problemen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.

ALEXANDER MUNZ       INGMAR GERKE

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