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STRAFRECHT

In „Konflikt mit dem Gesetz“ oder in Verdacht kann jeder schnell geraten. Wichtig ist es dann, über seine Rechte genau Bescheid zu wissen.

 

Jeder Bürger kann, auch wenn er vollkommen unschuldig ist, sei es durch gezielte Falschbelastung, sei es auf Grund einer unglücklichen Verkettung von Zufällen und Missverständnissen, einem strafrechtlichen Verfahren ausgesetzt werden. Der Beistand eines Strafverteidigers kann ihm dann ebenso nützlich sein wie jemandem, der sich, aus welchen Gründen auch immer, schuldig gemacht hat.

 

Strafverteidigung vom ersten Verdacht bis zum Rechtsmittelverfahren und danach in Strafvollstreckungs- und Strafvollzugsangelegenheiten mit Spezialkenntnissen insbesondere im Betäubungsmittelstrafrecht

 

Im Bereich der Strafverteidigung ist es wichtig, realistische Verteidigungsziele zu erarbeiten und mit dem Mandanten eine Verteidigungsstrategie abzustimmen.

 

Dies sollte grundsätzlich vor einer Erklärung gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht erfolgen. Nur bei einer frühestmöglichen Kontaktaufnahme zum Verteidiger kann

 

Wichtig ist, dass das Schweigen gegenüber den Strafverfolgungsbehörden keinerlei negative Auswirkung hat, sondern zu den ureigenen strafprozessualen Rechten eines Verdächtigen oder Beschuldigten gehört, auch wenn dies gerade von Polizeibeamten häufig anders dargestellt wird, um den Verdächtigen zu einer voreiligen Äußerung zu verleiten. Auch bestreitende Angaben können später durchaus zum Nachteil gegen den Beschuldigten verwendet werden.

 

Hierbei kann es sinnvoll sein, im Vorfeld mit dem Gericht über realistische Strafmaßvorstellungen zu verhandeln und in geeigneten Fällen ggfs. eine mittlerweile gesetzlich durchaus vorgesehene förmliche Verständigung zu treffen.

INGMAR GERKE

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