ZIVIL- UND VERTRAGSRECHT
Sowohl das gesamte Alltagsleben als auch das Geschäftsleben sind von zivilrechtlichen und vertraglichen Beziehungen geprägt. Im ersten Semester Jura erfährt man, dass bereits beim Zeitungskauf mit Wechselgeldzahlung mindestens drei Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, ohne dass auch nur ein Wort gesprochen zu werden braucht.
Bei der Auswertung von Verträgen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dem sog. „Kleingedruckten“), Verbraucherschutzrechten, „normalen“ Kaufverträgen, Werkverträgen über Reparaturarbeiten oder Bauvorhaben bis hin zu Grundstücksgeschäften ist der Rückgriff auf fundierte Kenntnisse im Allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht unabdingbar.
Die richtige Gestaltung von Verträgen im Geschäftsverkehr kann in der Folge Gold (bzw. Geld) Wert sein, um Streitigkeiten vorzubeugen bzw. für diese gut gewappnet zu sein.
Durch die langjährige praktische Tätigkeit in diversen Vertragsangelegenheiten der Mandanten, die häufig langfristig an die Kanzlei angebunden sind, sowie die Abdeckung diverser spezieller zivilrechtlicher Rechtsgebiete wie im Mietrecht oder Strassenverkehrsrecht kann die Erledigung von Zivilrechtsstreitigkeiten einschließlich der Führung von Zivilprozessen routiniert bewerkstelligt werden.
Wenn Sie Beratungs- oder Klärungsbedarf zu zivilrechtlichen Problemen haben, stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung.
ALEXANDER MUNZ INGMAR GERKE