RECHTSGEBIETE
STRAFRECHT
In „Konflikt mit dem Gesetz“ oder in Verdacht kann jeder schnell geraten. Wichtig ist es dann, über seine Rechte genau Bescheid zu wissen.
Jeder Bürger kann, auch wenn er vollkommen unschuldig ist, sei es durch gezielte Falschbelastung, sei es auf Grund einer unglücklichen Verkettung von Zufällen und Missverständnissen, einem strafrechtlichen Verfahren ausgesetzt werden. Der Beistand eines Strafverteidigers kann ihm dann ebenso nützlich sein wie jemandem, der sich, aus welchen Gründen auch immer, schuldig gemacht hat.
INGMAR GERKE
MIETRECHT
INGMAR GERKE
Im Bereich des Mietrechts können sich aus Wohnungs- oder Gewerbemietverhältnissen vielfältige Probleme ergeben. Die Klärung dieser Probleme ist zumeist von erheblicher Bedeutung, da die Mietflächen den Mittelpunkt des privaten oder beruflichen Lebensumfeldes darstellen. Hierbei ist es wichtig, sich rechtzeitig fachlichen Rat einzuholen oder auch eine anwaltliche Vertretung in Anspruch zu nehmen, um zu klären, ob beispielsweise Mieterhöhungen, Nebenkosten-forderungen oder Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters hingenommen werden müssen.
FAMILIEN-RECHT
ALEXANDER MUNZ
Eine Folge des schärfer werdenden wirtschaftlichen Wettbewerbs und der zunehmenden Anonymität in den Metropolen besteht im Ansteigen der Scheidungszahlen. Mein Bestreben ist es, wo irgend möglich, eine Verständigung zwischen den Familienangehörigen herbeizuführen. Hierbei ist mir die Zukunft der Kinder besonders wichtig.
BETÄUBUNGS-
MITTELRECHT
Seit 1997 arbeite ich eng mit der suchtmittelübergreifenden Beratungsstelle SUBway e.V. für Suchtkranke und Menschen mit psychischen Erkrankungen zusammen.
Über die Jahre ist zunehmend ein Verständnis für die Ursachen und die Zusammenhänge zwischen Problemsituationen, psychischen Erkrankungen und der Suchterkrankung gewachsen.
INGMAR GERKE
VERWALTUNGS-RECHT
ALEXANDER MUNZ
„Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare“.
Ohne die Verwaltung geht in der modernen Gesellschaft fast nichts mehr. Die Interessenvertretung der häufig vollkommen überraschten Bürger gegenüber dem mächtigen Staat ist für mich ein besonders wichtiges Anliegen. Sehr gerne vertrete ich auch die Interessen von Migranten. Hierbei sind auch meine Sprachkenntnisse hilfreich. Neben Englisch beherrsche ich Portugiesisch und Spanisch in Wort und Schrift.
STRASSENVER-
KEHRSRECHT
INGMAR GERKE
ALEXANDER MUNZ
Die Fortbewegung im öffentlichen Verkehrsraum gehört unweigerlich zum Lebensalltag, sei es als Fußgänger, Radfahrer oder Kraftfahrer. Ebenso alltäglich sind Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Nutzung der Fortbewegungsmittel, sei es bei der Regulierung von Verkehrsunfällen, bei Führerscheinfragen oder in Bußgeld-angelegenheiten.
Es ist z.B. keinesfalls so, dass man verhängte Bußgelder und Fahrverbote zwangsläufig hinnehmen muss, wenn man „geblitzt“ worden oder wegen eines Parkverstoßes aufgeschrieben worden ist.
GEWERBLICHER
RECHTSSCHUTZ
ALEXANDER MUNZ
Im zunehmenden wirtschaftlichen Wettbewerb der vergangenen Jahrzehnte ist die Sensibilität für den Wert des geistigen Eigentums gewachsen. Hieraus ergeben sich zahlreiche Konflikte. Eine zweifelhafte Entwicklung stellt die Zunahme des vielfach gewerblich organisierten Abmahnwesens dar. Jedermann kann eine Abmahnung wegen eines angeblich rechtswidrigen Verhaltens erhalten. Vorsicht ist hier geboten. Teilweise sind die Abmahnungen vollkommen unberechtigt. Zum anderen Teil sind die Abmahnforderungen zu hoch. Reagiert man jedoch auf eine berechtigte Abmahnung nicht, so droht ein Zivilprozess mit erheblichen finanziellen Risiken.
Im Gewerblichen Rechtsschutz habe ich den Fachanwaltskurs erfolgreich absolviert.
GEWERBLICHER
RECHTSSCHUTZ
INGMAR GERKE
ALEXANDER MUNZ
Sowohl das gesamte Alltagsleben als auch das Geschäftsleben sind von zivilrechtlichen und vertraglichen Beziehungen geprägt. Im ersten Semester Jura erfährt man, dass bereits beim Zeitungskauf mit Wechselgeldzahlung mindestens drei Rechtsgeschäfte abgeschlossen werden, ohne dass auch nur ein Wort gesprochen zu werden braucht.
Bei der Auswertung von Verträgen mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (dem sog. „Kleingedruckten“), Verbraucherschutzrechten, „normalen“ Kaufverträgen, Werkverträgen über Reparaturarbeiten oder Bauvorhaben bis hin zu Grundstücksgeschäften ist der Rückgriff auf fundierte Kenntnisse im Allgemeinen Zivil- und Vertragsrecht unabdingbar.